Hauptversammlung für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 Die kommende Hauptversammlung der FACC AG am 26. Juni 2020 findet in Einklang mit § 1 Abs 1 des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) sowie der Verordnung der Bundesminis­terin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesell­schaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-GesG) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer statt. Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der FACC AG am 26. Juni 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.   Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die FACC AG vor diese ordentliche Hauptver­sammlung aus triftigem Grund abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.