Meldung vom 29.04.2020

Hauptversammlung für das Rumpfgeschäftsjahr 2019

Die kommende Hauptversammlung der FACC AG am 26. Juni 2020 findet in Einklang mit § 1 Abs 1 des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) sowie der Verordnung der Bundesminis­terin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesell­schaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-GesG) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer statt. Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der FACC AG am 26. Juni 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.

 

Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die FACC AG vor diese ordentliche Hauptver­sammlung aus triftigem Grund abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.

Über FACC
Die FACC AG zählt zu den weltweit führenden Aerospace Unternehmen und entwickelt, designt und fertigt fortschrittliche Leichtbausysteme für die Luft- und Raumfahrt. Als Technologiepartner aller großen Hersteller arbeitet FACC gemeinsam mit ihren Kunden an Lösungen für die Mobilität der Zukunft. Weltweit startet jede Sekunde ein Luftfahrzeug mit FACC-Technologie an Bord. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte FACC einen Jahresumsatz von 736 Mio. Euro. Weltweit werden über 3.700 Mitarbeiter*innen aus +50 Nationen an 15 internationalen Standorten beschäftigt. Im Jahr 2024 feiert die FACC ihr 35-jähriges Bestehen. Das Unternehmen notiert an der Wiener Börse. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte facc.com.
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